Elektronische Guthabenkarten - Neues Modell zur Förderung von Hartz IV-Kindern

Mehr Freizeitmöglichkeiten für Kinder in Hartz IV-Familien durch staatliche Förderung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. August 2010

Eine Familie, die von Hartz IV leben muss, hat es im Alltag nicht leicht. Jede Anschaffung muss genauestens nachgerechnet, jeder Cent umgedreht werden und gerade die Kinder leiden meist sehr darunter, dass sie auf so vieles verzichten müssen, was für andere in ihrem Alter selbstverständlich ist, wie der Besuch im Schwimmbad, im Freizeitpark oder in einem Sportverein.

Um diesen Kindern zumindest einen Teil solcher Freizeitangebote sicher zukommen zu lassen, plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die Einführung von elektronischen Guthabenkarten für Kinder.

Prinzip der Guthabenkarte

Diese elektronischen Guthabenkarten sollen in ihrer Modellvorstellung mit einem Chip ausgestattet sein auf dem jährlich ein gewisser Betrag zur Verfügung steht. Mit dieser Karte könnten die Kinder dann den Eintritt für solche Freizeitaktivitäten bezahlen ohne selbst in die Tasche greifen zu müssen. Der vorgeschlagene Betrag lag bei rund 200 Euro im Jahr, doch dazu wie genau das Modell aussehen könnte, hat man sich noch nicht geäußert.

Rechnet man mit einem Jahresbetrag von 200 Euro für jedes Hartz IV-Kind, würde der Staat mit etwa 340 Millionen Euro im Jahr belastet werden.