Bei Hartz-IV-Empfänger ist bei zwei Geschwistern ein gemeinsames Kinderzimmer zumutbar

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. Juni 2012

Wie das sächsische Landessozialgericht entschieden hat, haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf eine größere Wohnung, wenn zwei Geschwister in einem gemeinsamen Zimmer wohnen, besonders wenn die Kinder noch klein sind.

Eine Familie mit zwei kleinen Kindern im Alter von zwei und vier Jahren wohnte in einer 80 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung und wollte vom Leistungsträger eine größere Vier-Raum-Wohnung von 89 Quadratmetern bewilligt bekommen, was aber abgelehnt wurde. Daraufhin kam es zur Klage. Doch die Richter befanden, dass für die beiden Geschwister ein 12 Quadratmeter großes Kinderzimmer ausreichend ist.

Seit dem Jahr 2005 gibt es die Hartz-IV-Regelung, das sogenannte Arbeitslosengeld II, das die Grundsicherung beinhaltet.