Elektronische Lohnsteuerkarte startet erst 2013

Von Ingo Krüger
6. Dezember 2011

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erfolgt erst 2013. Ursprünglich sollte sie ab 1. Januar 2012 gültig sein. Grund für die Verzögerung sind technische Probleme.

Die Karte, die genau genommen gar keine mehr ist, sondern eine Datenbank mit Namen ELStAM, kurz für Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale, ist daher frühestens zum 1. Januar 2013 verbindlich für alle Arbeitnehmer. Alles, was auf der farbigen Pappkarte auf der Vorderseite stand, ist in Zukunft in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die alte Lohnsteuerkarte bleibt aufgrund der Verzögerung vorerst weiterhin gültig.

Sollte es jedoch Änderungen, beispielsweise bei den Kinderfreibeträgen, geben, müssen Arbeitnehmer die Karte im Finanzamt auf den neuesten Stand bringen lassen. Ansonsten drohen Nachzahlungen. Falls jemand noch keine Lohnsteuerkarte besitzt, muss er beim Finanzamt einen Antrag auf eine Ersatzbescheinigung stellen. Dies gilt zum Beispiel für Schulabgänger. Über die Änderungen auf der Karte muss der Arbeitgeber ebenfalls informiert werden.

Daher gilt: Freibeträge unbedingt auf Richtigkeit überprüfen und sie andernfalls korrigieren lassen. Außerdem sollte man die Anträge so schnell wie möglich stellen, denn umso schneller bearbeitet sie auch das Finanzamt.