Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Kindern passiert oft ein Ungeschick, zum Beispiel streifen sie mit ihrem Fahrrad ein abgestelltes Auto. Ob aber in solchen Fällen dem Geschädigten der Schaden ersetzt werden muss, hängt von verschiedenen Aspekten ab.
Wurde die Aufsichtspflicht verletzt? Wie alt ist das Kind? Wie entstand der Schaden? Wurde grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt?
Ein Kind kann bis zu dem Alter von acht Jahren nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze bei zwölf Jahren, aber auch nur dann, wenn das Kind einen möglichen Unfallverlauf hätte einschätzen können. Die Eltern müssen generell nur dann für ihr Kind haften, wenn die Aufsichtspflicht von ihnen verletzt wurde.