Elterngeldbezieher können häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen
Auch wenn sie nicht berufstätig sind, kann man als Bezieher von Elterngeld sein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden steuerlich geltend machen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen - also der Raum tatsächlich als Arbeitszimmer genutzt und nicht als Kinderzimmer umfunktioniert wird.
Es kommt auch nicht selten vor, dass das Finanzamt diesbezüglich Nachforschungen anstellt, weshalb sich die Betroffenen darauf einstellen und gegebenenfalls Notizen bezüglich der Nutzung machen sollten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Steuervorteil-auch-in-der-Elternzeit-article10975146.html Abgerufen am 15. Juli 2013