Entführer von fünf Urnen wegen versuchter Erpressung verurteilt
Im Fall eines Urnen-Raubs wurde vom Landgericht Limburg jetzt ein Urteil verhängt. Im September 2010 hatten zwei männliche Personen fünf Urnen von einer Grabstelle gestohlen, die zu einer Unternehmer-Familie aus dem hessischen Wetzlar gehört.
Der 27-Jährige bekam drei Jahre wegen versuchter Erpressung sowie der Störung der Ruhe der Toten, der 63-jährige wurde zu zweieinhalb Jahren wegen versuchter Erpressung verurteilt.
Die beiden erklärten, sie hätten extreme Geldsorgen gehabt und deswegen gedroht, die sterblichen Überreste zu vernichten, wenn die Familie nicht zwei Millionen Euro zahlte. Im März 2011 wurden die beiden mit dieser Drohung erfolglos gebliebenen Räuber dann jedoch gefangen genommen. Die Urnen hatten sie in den Fluß Lahn geworfen. Bei Gießen waren die Urnen dann wieder aufgetaucht.
Quelle
- http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/668688/urnen-entfuehrer-muessen-gefaengnis.html?sh=2&h=751884211 Abgerufen am 12. September 2011