Enthüllungen über uneheliche Kinder von Fürst Albert II.

Von Anna Miller
13. Juni 2014

Fürst Albert II. hat es mit Sicherheit momentan nicht leicht. Die ganze Welt freut sich mit ihm, dass es nun endlich mit dem ersten ehelichen Nachwuchs klappt und trotz alledem kann ihn die Klatschpresse nicht in Ruhe lassen.

Kein Schmerzensgeld für den Fürsten

Diese hat nämlich über die unehelichen Ableger des Fürsten berichtet und damit eine Diskussion bezüglich der Privatsphäre von Albert ausgelöst. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde vom Fürsten diesbezüglich um Rat gebeten.

Und dessen Entscheidung dürfte dem Fürsten überhaupt nicht gefallen. Denn dieser entschied nun, dass die Berichte rechtens waren und und das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro nicht gezahlt werden muss.

Deutsche und französische Zeitschriften berichteten über Privates

Die Artikel über die unehelichen Kinder wurden von der französischen Zeitschrift "Paris Match" bereits im Jahr 2005 veröffentlicht. Auch eine deutsche Zeitschrift griff diesen Artikel auf und berichtete darüber. Die Informationen sowie die Bilder stammen von der Mutter, die diese an die Presse weitergereicht hatte. Fürst Albert II. klagte darauf hin gegen Frankreich und Deutschland, weil er seine Privatsphäre verletzt sah.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

In erster Instanz wurde der französische Verlag auch bestraft und sollten das genannte Schmerzensgeld zahlen. Auch im Berufungsprozess wurde das Urteil noch einmal bestätigt. In Deutschland wurde die Klage hingegen abgewiesen.

Nun hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der Fürst die Information über die Kinder hinnehmen muss. Momentan ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es bleibt also abzuwarten, wie der Fürst damit umgeht und ob er weitere Schritte einleiten wird.