Entlassung: Kasse darf Krankengeld nicht streichen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Januar 2005

Die Krankenkasse darf einem Arbeitnehmer, der während einer längeren Krankheit entlassen wurde, nicht das Krankengeld streichen und ihn mit der Begründung ans Arbeitsamt verweisen, er sei schließlich noch zu leichten Tätigkeiten fähig.

Wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" berichtet, hat das Bundessozialgericht geurteilt, entscheidend sei einzig die bei Krankheitsbeginn ausgeübte Beschäftigung (Aktenzeichen B 1 KR 30/00).