Entschädigung bei langen Zugverspätungen - EU-Gerichtshof vor Entscheidung

Von Max Staender
19. März 2013

Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg wird derzeit verhandelt, ob europäische Bahnkunden auch dann eine Entschädigung für Verspätungen erhalten, wenn höhere Gewalt wie Unwetter der Grund dafür sind.

Für eine Entschädigungspflicht der Bahnunternehmen hat sich bereits der Generalanwalt Niilo Jääskinen ausgesprochen, sodass es als ziemlich sicher gilt, dass dies in den kommenden Monaten auch umgesetzt wird. In der Regel folgen die Richter nämlich der Sichtweise des Generalanwalts.

Laut der jetzigen Verordnung müssen Bahnkonzerne in der EU exakt 25 Prozent des Tickets erstatten, wenn ein Zug 60 Minuten Verspätung hat. Sofern er zwei Stunden zu spät ankommt, erhalten die Reisenden 50 Prozent des Fahrpreises entweder in Form von Gutscheinen oder Geld zurück.