Entspannen in Badewanne muss drin sein

Von Marion Selzer
14. November 2012

Wie eine Richterin vom Amtsgericht München entschieden hat, haben Mieter einen Anspruch darauf in ihrer Badewanne zu entspannen. Der Vermieter muss hierfür ausreichend Wasser mit einer Temperatur von mindestens 41 Grad zur Verfügung stellen. Außerdem darf es nicht zu lange dauern, bis die Wanne gefüllt ist. Mehr als 41 Minuten Wartezeit kann einem Mieter nicht zugemutet werden.

Im Fall ging es um eine Mieterin, die ihren Vermieter verklagte, weil das Badewasser nur spärlich floss und das auch nur mit einer Temperatur von 37 Grad. Die Richterin gab der Klägerin Recht. Der Vermieter muss nun eine Warmwassertherme mit entsprechender Leistung einbauen.