Wer was bei Reparaturen in Mietwohnungen bezahlen muss

In einigen Fällen können Wohnungsmängel zur Mietminderung führen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Mai 2010

Mieter und Vermieter streiten sich oft über die Kostenübernahme bei Reparaturen oder überhaupt bei Mängeln. Auch wenn bei der Wohnungsübergabe noch alles in bester Ordnung war, so kann im Laufe der Jahre natürlich auch Verschleiß Reparaturen erforderlich machen.

Ein paar Beispiele

Bei kleineren Gegenständen, wie beispielsweise Türklinken oder Wasserhähnen ist natürlich der Mieter selber gefragt. Oft gibt es auch Ärger wegen Schimmel, Baulärm oder wenn der Aufzug einmal streikt, so dass viele Mieter gleich an Mietminderung denken. Hier ist beispielsweise in einem Neubaugebiet immer mit Baulärm zu rechnen, bei Schimmelpilzen kann auch der Mieter durch falsches Verhalten, zum Beispiel nicht ausreichendes Lüften der Räume, die Schuld haben.

Für die ordentliche Benutzung eines Aufzugs ist immer der Vermieter zuständig und so kann dies bei einer erheblichen Beeinträchtigung im Endeffekt zu einer Mietminderung führen. Die Durchführung von Kleinreparaturen sind auch meistens durch den Mieter selbst zu machen, wobei beim Austausch von Heizungsthermostaten beispielsweise doch ein Fachmann gerufen werden muss, was dann auch der Vermieter bezahlen muss.