Entspannt in den Sommerurlaub: Das sind die Rechte für Flugpassagiere

Flugreisende haben einen Anspruch auf Entschädigungen bei Stornierung, Verspätung oder Gepäckverlust

Von Laura Busch
7. Juli 2010

Endlich Urlaubszeit! Tausende Familien werden auch in diesen Sommerferien wieder mit dem Flugzeug reisen. Doch wenn nicht alles glatt läuft, ist die Ratlosigkeit oft groß. Dabei haben Flugzeugreisende klar festgelegte Rechte.

Anspruchsrechte von Flugpassagieren

Flug gestrichen: Wird ein Flug von der Gesellschaft gestrichen, oder kann der Gast aus anderen von ihm nicht verschuldeten Gründen nicht mitfliegen, muss ein Ersatzflug angeboten werden. Der Kunde hat aber ebenso das Recht zu entscheiden, den Flug nicht anzutreten und sein Geld zurück zu verlangen. Auch eine Entschädigung zum Ausgleich ist in solchen Fällen einforderbar.

Krasse Verspätung: Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere ebenfalls das Recht auf Entschädigung. In der Regel zählen hier beispielsweise technische Probleme dazu. Ein Sturm oder anderen Umstände, die von der Fluggesellschaft nicht vorhersehbar waren, führen nicht zu einer Entschädigung.
Kann der Personentransport erst am darauf folgenden Tag geleistet werden, muss die Gesellschaft für ein Hotel aufkommen.

Gepäck verloren: Wird das Gepäck offiziell als verloren gemeldet und bleibt dann verschollen, hat der Reisende Anspruch auf rund 1200 Euro.

Alle Regeln helfen jedoch nicht, wenn Personen ihren Flug aus Eigenverschulden verpassen. Dann besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz.