Airlines müssen im Notfall Fluggäste unterstützen

Besonders in Krisensituationen sind Fluggesellschaften ihren Kunden gegenüber verpflichtet

Von Ingo Krüger
1. Februar 2013

Reisende müssen auch dann von ihrer Airline betreut werden, wenn ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausfällt. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az: C-12/11).

Urlaubskosten vor Gericht

Geklagt hatte eine Irin, die sieben Tage im portugiesischen Faro festsaß und nicht nach Dublin zurückfliegen konnte. Der isländische Vulkan Eyjafjallajökull war im Frühjahr 2010 ausgebrochen und hatte mit einer Aschewolke den Flugverkehr in Europa beeinträchtigt. Dabei waren der Frau durch

  • Hotel,
  • Transport und
  • Mahlzeiten

Kosten in Höhe von 1130 Euro entstanden. Ryanair hatte sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen und der Irin den Betrag bis heute nicht erstattet.

Kostenübernahme im Notfall

Der EuGH entschied nun zugunsten der Klägerin. Zwar könne die Fluggesellschaft nichts für die Sperrung des Luftraums, aber das Unternehmen müsse sich besonders im Notfall um seine Kunden kümmern. Anderenfalls seien die Passagiere im Krisenfall schutzlos. Dies beinhalte auch die mehrtägige Kostenübernahme für

  • Hotel,
  • Mahlzeiten,
  • Erfrischungen und
  • ein Telefonat,

so die Richter. Über die Höhe der Entschädigung muss nun noch ein irisches Gericht entscheiden.