E.ON Hanse: Revision beim BGH gegen Gaspreis-Urteil

Von Ingo Krüger
19. März 2013

Der Energieversorger E.ON Hanse zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Unternehmen legt damit Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamburg ein. Die Richter hatten Kunden von E.ON Hanse einen Anspruch auf Rückzahlungen eingeräumt.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg war am 30. Januar 2013 ein langjähriger Rechtsstreit zu Ende gegangen, der sich gegen Vertragsklauseln zu Preisanpassungen des Unternehmens gerichtet hatte. Der Schuldspruch hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale zur Folge, dass alle Preisänderungen des Energiekonzerns der vergangenen sieben Jahre unwirksam wurden.

E.ON Hanse begründete den Antrag auf Revision damit, dass sich das OLG in seinem Urteil lediglich auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert habe. Der Energieversorger versicherte, seine Gaspreise seien angemessen gewesen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg beschuldigt E.ON Hanse, den Gaskunden des Unternehmens berechtigte Ansprüche auf eine Rückzahlung von zu hohen Gaspreisen vorzuenthalten. Mehr als 100 000 Kunden, so die Verbraucherzentrale, sollen Ansprüche auf eine Rückzahlung des Energieversorgers haben. Es soll sich dabei insgesamt um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich handeln.