Erben auf der Spur: Nachlassermittler im Einsatz

Von Ingo Krüger
4. April 2013

Nicht immer ist eindeutig, wer Haus, Geld oder Wertpapiere eines Verstorbenen erbt. Dann machen sich Erbenermittler auf die Suche nach Hinterbliebenen, die häufig überrascht über das Ableben eines Verwandten sind, der weit entfernt gewohnt hat.

Professionelle Nachlassermittler arbeiten wie Detektive, wenn es darum geht, Erben ausfindig zu machen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn es kein Testament und scheinbar keine Verwandten gibt. In Bayern und Baden-Württemberg existiert sogar eine Verordnung, die Nachlassgerichte dazu verpflichtet, erst einmal selbst zu ermitteln.

Wie Erbensucher vorgehen müssen, ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt lediglich fest, dass der Nachlasspfleger sich auf die Suche begeben muss, jedoch weder wie lange noch auf welche Art und Weise.

Als Hilfsmittel dienen das Familienstammbuch, Briefe, Fotos, Melderegister, Adressbüchern und auch alte Kirchenbücher. Heutzutage recherchieren Erbenermittler auch in Datenbanken oder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter.

Während in den 1950er und 1960er Jahren klassische Auswandererländer wie USA, Kanada und Australien besonders im Fokus standen, sind es aktuell eher osteuropäische Staaten. Zu ihnen zählen vor allem Polen und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.

Auch für die Fahnder kann sich die Detektivarbeit lohnen. Sie bekommen eine erfolgsabhängige Pauschale von etwa 25 Prozent der Nettoerbschaft. Das Honorar zahlt der gefundene Erbe, wenn der gerichtliche Erbschein erteilt ist.