Erbschaft kann auch aus Schulden bestehen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Februar 2010

Wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer erklärt, kann man als Erbe aber auch nur Schulden des Verstorbenen vorfinden. Deshalb ist es in diesem Fall, nötig den Nachlass innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen. Oft können die Schulden aber auch erst später entstehen, so beispielsweise die Kosten für die Beerdigung.

Aber nicht immer weiß man, ob der Nachlass überschuldet ist, so kann der Erbe zur Sicherheit seine Haftung beschränken, beispielsweise beim Gericht eine Nachlassverwaltung beantragt, wo sind dann ein Verwalter um die Schulden kümmert.

Eine andere Möglichkeit besteht durch Beantragung eines sogenannten Nachlassinsolvenzverfahren, wo dann das noch vorhandene Vermögen erst an die Gläubiger ausbezahlt wird. Dies geht aber nur, wenn der Verstorbene genug Geld hinterlassen hat, um die Verfahrenskosten zu begleichen.