Erbschein demnächst nicht mehr beim Nachlassgericht, sondern beim Notar beantragen?

Die Beantragung des Erbscheins beim Notar würde zusätzliche Kosten mit sich bringen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. August 2010

Wie ein Gesetzentwurf vorsieht, so sollen in Zukunft die Erben den Erbschein nicht mehr bei dem Nachlassgericht, sondern bei einem Notar beantragen. Doch dies würde für alle Erben mehr Geld kosten, denn zu den anfallenden Gebühren, die abhängig von der Höhe des Erbe sind, käme noch die Mehrwertsteuer hinzu. Bislang entfällt die Mehrwertsteuer, wenn ein Gericht den Erbschein ausstellt. Da aber die neue Regelung von den einzelnen Ländern geregelt werden soll, so kann es für den Bundesbürger kompliziert werden.

Die Kosten im Detail

Zurzeit liegen die Gebühren für einen Erbschein, wenn ein Vermögen von beispielsweise 5.000 Euro vorhanden ist, bei 42 Euro. Bei 200.000 Euro werden aber schon 357 Euro fällig, so dass bei Erbschaften auch Vater Staat kräftig mitkassiert, von der Erbschaftssteuer einmal abgesehen, denn da gibt es je nach Verwandtschaftsgrad die Freibeträge.

Doch würden bei einer Neuregelung die Gerichte bei der Ausstellung des Erbscheins leer ausgehen, denn dann ist der Notar der glückliche Gewinner.