Erfolg für Leiharbeiterbranche

Von Marion Selzer
20. Februar 2012

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass es rechtmäßig ist Stewardessen von einer Zeitarbeitsfirma zu leihen.

Im Fall ging es um die Fluggesellschaft Lufthansa, die sich 200 Stewardessen über ein Zeitarbeitsunternehmen ausgeliehen hatte. Was gut für die Leiharbeiterbranche ist, geht zulasten der Bezahlung des Bordpersonals. Denn Leih-Stewardessen bekommen einen deutlich geringeren Lohn als ordentlich angestelltes Bordpersonal. Daher möchten die Vertreter der Arbeitnehmer nun auch vor das Landesarbeitsgericht ziehen und gegen eine solche Vorgehensweise ankämpfen.