Erhöhte Vorsicht bein Ein- und Aussteigen aus dem Auto

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. Januar 2012

Wer die Tür seines geparkten Autos öffnet, der ist zu einer besonderen Aufmerksamkeit verpflichtet, denn er kann sich nicht darauf verlassen, dass vorbeifahrende Autofahrer das Hindernis immer umfahren. Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, so haftet der Halter des parkenden Wagens. Bei einem Fall konnte ein Fahrer eines Daimler-Chrysler nicht mehr rechtzeitig bremsen, obwohl er nachweislich nicht mit einer erhöhten Geschwindigkeit fuhr, und kollidierte mit der linken geöffneten Tür eines parkenden VW Polo.

Der Halter des VW argumentierte, dass immer der Fahrer eines fahrenden Fahrzeugs haftet, denn er hätte das Hindernis umfahren müssen. Aber die Richter am Landgericht in Hessen gaben dem Daimler-Fahrer Recht, denn bei einem Verstoß gegen die Verhaltensregeln beim Ein- und Aussteigen geht auch von einem stehenden Wagen eine erhöhte Betriebsgefahr aus, so dürfen Autotüren in Richtung Fahrbahn nur geöffnet werden, wenn es der Verkehr auch zulässt.

Am besten öffnete man die Tür nur mit einer maximalen Spaltbreite von 10 Zentimetern und erst, wenn keine Auto sich nähert, kann man gefahrlos die Tür ganz öffnen. Aber auch beim Öffnen auf der rechten Seite muss man Vorsicht üben, besonders, wenn sich dort ein Radweg befindet, was manchmal der Fall sein kann.