Was man bei der Haftpflichtversicherung mit Kindern beachten soll

Achten Sie bei Ihrer Haftpflichtversichung auf einen Zusatz über "deliktunfähige" Kinder

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Mai 2011

Im Normalfall sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert, doch wie die Stiftung Warentest berichtet, gibt es dabei eine Ausnahme bei kleinen Kinder, die man beachten sollte. Wenn nämlich der Nachwuchs unter sieben Jahre alt ist und trotz Aufsicht beim Spielen einen Schaden anrichtet, so ist das Kind rechtlich "nicht deliktfähig",.

Der Geschädigte bleibt in diesem Fall auf den Kosten des Schadens sitzen, denn die Haftpflichtversicherung kommt dann nicht für den angerichteten Schaden auf. Beim Straßenverkehr liegt das Alter sogar bei zehn Jahren. Deshalb sollte man bei seiner Versicherung auch "deliktunfähige" Kinder mit versichern lassen, so dass man immer auf der richtigen Seite ist, egal ob mit oder ohne Aufsicht.

Nun noch ein Tipp für alle, die öfters einmal als Babysitter im Einsatz sind. So sollte man hierbei auch einmal in die Versicherungspolice schauen, denn nicht immer erstattet die Versicherung, wenn etwas passiert, die Kosten. So sollten Schüler und Studenten, die über ihre Eltern versichert sind, auf den Zusatz "Betreuung im Auftrag" achten.