Erklärung vom Steuerberater muss für Mandanten überprüfbar sein

Von Dörte Rösler
12. August 2013

Der Steuerberater nimmt seinen Mandanten viel Arbeit ab. Wenn er die Steuererklärung vorlegt, muss diese jedoch so verfasst sein, dass alle Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfbar sind. Bei fehlenden Angaben muss der Steuerberater einen eventuellen Schaden erstatten.

Der Bundesfinanzhof gab damit einem Kläger Recht, dessen Berater ihm lediglich einen komprimierten Elster-Vordruck zugesandt hatte. Darin fehlte eine entscheidende Rubrik über den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Im vollständigen Formular hätte der Mandant den Passus prüfen und korrigieren können.

Obwohl der Steuerberater von der veränderten Lebenssituation seines Mandanten nichts gewusst hatte, sah das Gericht es als schuldhaftes Versäumnis an, dem unerfahrenen Mandanten eine Steuererklärung ohne die entsprechende Rubrik vorzulegen.

Übrigens: Wer die Elster-Formulare selbst online ausfüllt, sollte ebenfalls die Vollständigkeit prüfen. Rubriken, die man am Bildschirm versehentlich unausgefüllt lässt, werden auch nicht in den Kontrollausdruck übernommen. Bereits in der Vergangenheit haben deshalb einige Steuerzahler gegen ihren Steuerbescheid geklagt - in aller Regel vergeblich.