EU beschließt, auch Wohnungslose haben Recht auf ein Girokonto

Von Dörte Rösler
16. April 2014

Nach einem EU-Beschluss hat ab 2016 jeder Bürger das Recht auf ein eigenes Girokonto. Damit folgen die Brüsseler Parlamentarier einer Forderung der Sozialverbände. Somit bekommen auch Wohnungslose die Möglichkeit, europaweit bargeldlos zu bezahlen.

Bisher wird Obdachlosen bei den meisten Banken ein Konto verweigert. Wenn sie einen Scheck vom Jobcenter einlösen oder Überweisungen tätigen wollen, müssen sie für jeden Vorgang fünf Euro Gebühren zahlen.

Auch Personen, die in Geldnöten stecken, werden von Banken häufig abgewiesen. Immerhin: Wer bereits ein Konto hat, kann dieses bei finanziellen Schwierigkeiten in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen.

Wenn die Bank eine entsprechende Bescheinigung vom Schuldnerberater oder Sozialleistungsträger vorgelegt bekommt, darf sie Abbuchungen von Gläubigern nur durchführen, wenn dem Kontobesitzer noch ausreichend Geld verbleibt. Der Grundfreibetrag für Singles liegt derzeit bei 1045,04 Euro pro Monat.