EU-Bürger haben ein Anrecht auf Kindergeld in Deutschland

Von Alexander Kirschbaum
21. März 2013

Bürger der Europäischen Union, die ihren Wohnort nach Deutschland verlegt haben, dürfen vom deutschen Staat Kindergeld verlangen. Dies hat das Finanzgericht Köln in aktuellen Urteilen entschieden.

Geklagt hatten niederländische und polnische Arbeitnehmer. Aufgrund der europäischen Freizügigkeitsrechte haben EU-Bürger in Deutschland einen Anspruch darauf, vom Staat Kindergeld zu erhalten. Wenn Unionsbürger in ihrem Heimatland allerdings bereits eine dem deutschen Kindergeld ähnliche Leistung erhalten, dann muss diese laut dem Gericht angerechnet werden.

Aufgrund Paragraph 65 des Einkommensteuergesetzes war es EU-Bürgern, die aus ihrer Heimatland Familienleistungen beziehen, bisher nicht möglich, in Deutschland Kindergeld zu beziehen. Der Paragraph verletze der Richter zufolge allerdings das Europäische Recht auf Freizügigkeit.