EU-Gericht entscheidet: Urlaubsanspruch gilt auch nach dem Tod

Von Dörte Rösler
13. Juni 2014

Der Anspruch auf Urlaubstage erlischt auch dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer stirbt. Nach seinem Tod können die Erben einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof und gab damit einer Witwe Recht, deren verstorbener Mann noch 140 Tage bezahlten Urlaub übrig hatte.

In ihrem Urteil erklärten die Richter, dass der Urlaubsanspruch ein wichtiger Grundsatz des Sozialrechts ist und deshalb nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. Nationale Regelungen, die dies vorsehen, seien nicht mit EU-Recht vereinbar.

Finanzieller Ausgleich für ausstehende Urlaubstage auch nach Tod

Das Gericht stellte außerdem klar, dass Ansprüche auf bezahlte Urlaubstage auch nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterbestehen. Arbeitgeber müssen in diesem Fall einen finanziellen Ausgleich für den noch ausstehenden Urlaub zahlen. Im Todesfall gehen die Ansprüche auf die Erben über.