EU-Gutachten bemängelt Blutspende-Verbot für Homosexuelle

Von Dörte Rösler
18. Juli 2014

Homosexuelle dürfen in Deutschland kein Blut spenden. Hintergrund ist das erhöhte Infektionsrisiko mit dem HI-Virus. Doch der Europäische Gerichtshof könnte das Verbot bald kippen. Ein Gutachten kritisiert das Transfusionsgesetz als Diskriminierung von Schwulen.

Statistische Zahlen von HIV positiven Homosexuellen

Allein in Deutschland sind in der 1990er Jahren mehrere Hundert Personen nach infizierten Blutspenden gestorben. Ähnlich wie andere Länder, erließ die bundesdeutsche Regierung deshalb ein Verbot für Blutspenden von Personen, die ein erhöhtes HIV-Risiko tragen. Ausgeschlossen wurden Homosexuelle ebenso wie Drogenabhängige und Prostituierte.

Tatsächlich sind von den rund 78.000 HIV-Infizierten in Deutschland 51.000 homosexuell. Die Gefahr einer Übertragung via Blutspende ist daher statistisch erhöht - insbesondere da sich das Virus im Blut erst vier bis sechs Wochen nach der Infektion nachweisen lässt. Obwohl alle Spenden geprüft werden, könnte infiziertes Blut so an Patienten weitergegeben werden.

Neue Regelung soll europaweit gelten

Die Gegner argumentieren, das Verbot sei zu generalisierend. Statt alle Homosexuellen auszuschließen, sollten nur Personen mit bestimmten Sexualpraktiken von der Blutspende ausgenommen werden. Zudem könnten die Proben so lange unter Verschluss gehalten werden, biss HIV sicher nachweisbar ist.

Einige europäische Länder haben solche Regelungen bereits eingeführt. Und Generalanwalt Paolo Mengozzi empfiehlt in seinem Gutachten, das differenzierte Verfahren in ganz Europa verbindlich zu machen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird bald erwartet.