EU plant Reform von Fluggastrechten - Entschädigung für Flugverspätung soll angepasst werden

Von Ingo Krüger
14. März 2013

Eine Flugverspätung kostet Passagiere Zeit, Nerven und manchmal auch richtig Geld. Nun plant die EU-Kommission eine Reform der Rechte von Fluggästen. Den Schwerpunkt legt Brüssel dabei auf den schnellen Weitertransport von Passagieren. Bei der finanziellen Entschädigung sind jedoch Verschlechterungen geplant.

So sollen Fluggäste künftig bei Entfernungen unter 3500 Kilometern erst nach fünf statt bislang drei Stunden Verspätung Anrecht auf eine Wiedergutmachung von bis zu 600 Euro haben. Für Langstreckenflüge bis 6000 Kilometer liegt die Grenze bei neun Stunden, für noch weitere Distanzen bei zwölf Stunden. Leer gehen Passagiere nach den EU-Plänen jedoch bei Naturkatastrophen oder Fluglotsen-Streiks aus.

Eine Schwelle von drei Stunden sei in den meisten Fällen zu kurz, teilte die Kommission mit, um Ersatzteile oder ein anderes Flugzeug zu organisieren. Bei längeren Ausfällen soll es lediglich noch für drei Übernachtungen der Passagiere Geld von den Airlines geben, bisher gab es hier kein Limit. Allerdings haben Fluggäste künftig ein Anrecht, innerhalb von zwölf Stunden weitertransportiert zu werden, notfalls auch durch ein anderes Unternehmen.

Die Vorschläge aus Brüssel bleiben hinter vorliegenden Gerichtsurteilen zurück. Damit sie rechtsgültig werden, müssen das Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten noch ihre Zustimmung erteilen.