Kreuzfahrtschiffe dürfen auch in Containerhäfen anlegen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. März 2012

Wer eine Kreuzfahrt bucht, der muss auch damit rechnen, dass das Kreuzfahrtschiff auch in einem Containerhafen anlegt, wo es zumeist auch lauter zugeht. Aber dies ist nach Meinung der Richter vom Amtsgericht in Rostock kein Reisemangel, so dass der Kunde keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises hat.

Bei einem Fall hatte eine Frau eine Asienrundreise auf einem Clubschiff gebucht, doch in fast allen Städten legte das Schiff anstelle in einem Passierhafen in einem Containerhafen an, so dass sie somit ihre Balkonkabine nicht voll nutzen konnte und deshalb 20 Prozent vom Reisepreis als Entschädigung forderte.

Doch das Gericht gab dem Veranstalter Recht, denn bei der Beschreibung des Landgangs wird kein spezieller Liegeplatz in einem Hafen zugesichert und auch eine eventuelle Lärmbelästigung muss man akzeptieren, die auch in einem reinen Passierhafen auftreten kann.