EU pocht bei TTIP-Abkommen auf Schutz für regionale Spezialitäten

Regionale Spezialitäten sollen auch weiterhin nur aus Ursprungsgebiet kommen

Von Ingo Krüger
12. Januar 2015

Regionale Spezialitäten könnten nach Aussage von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) bald ihren besonderen Schutz verlieren. Demnach sei es nach dem Abschluss der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA nicht mehr möglich, jedes Lebensmittel zu schützen. Die Nürnberger Rostbratwurst oder schwäbische Spätzle könnten folglich künftig auch aus Texas oder Kalifornien stammen.

Viele regionale Spezialitäten sind bislang in ihrer Zusammensetzung geschützt. Sie dürfen nur bestimmte Zutaten enthalten und gelten daher nach EU-Regelungen als "Produkte mit geschützter geografischer Angabe".

Doch so regional sind diese Lebensmittel schon jetzt nicht mehr. So gibt es zwar etwa für Nürnberger Rostbratwurst eine exakt definierte Rezeptur, doch die Zutaten dürfen auch aus dem Ausland stammen. Wichtig ist nur, dass sie in der fränkischen Metropole verarbeitet wurden.

Bald "Nürnberger" Rostbratwürstchen aus Kentucky?

Der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbände der Lebensmittelwirtschaft, Christoph Minhoff, kritisierte die Äußerungen des Ministers. Regionale Spezialitäten müssten regionale Spezialitäten bleiben. Man wolle keine Original Nürnberger Rostbratwürstchen aus Kentucky.

Über seinen Sprecher stellte der Minister jedoch klar, dass er regionale Herkunftsbezeichnungen keineswegs aufweichen wolle. Auch künftig werde das Agrarministerium für den Schutz regionaler Lebensmittel durch die EU eintreten. Die EU-Kommission wolle sich bei der US-Seite dafür einsetzen, dass dieser Schutz nicht verringert werde.