Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte homosexueller Partnerschaften
Ein Grundsatzurteil der obersten EU-Richter hat die Rentenansprüche gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Demnach haben Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die gleichen Ansprüche wie heterosexuelle Ehepartner.
Das Urteil richtete sich gegen die Stadt Hamburg: Der Kläger, ein ehemaliger Verwaltungsangestellter der Stadt Hamburg, lebte bereits seit 1969 mit einem Mann zusammen, 2001 ging er die Homo-Ehe ein. Als er daraufhin eine Zusatzversorgung unter Berücksichtigung der günstigeren Steuerklasse III beantragte, wurde dies von der Stadt Hamburg abgelehnt - mit dem Hinweise, dass diese Steuerklasse nur Ehepartnern vorbehalten sei.
Der Europäische Gerichtshof sah in dieser Verweigerung eine sexuelle Diskriminierung und sprach sich so für gleiche Rentenansprüche bei Homosexuellen aus.