Homosexuelle Beamten, die in einer ehelichen Gemeinschaft leben, bekommen mehr Rechte

Von Melanie Ruch
2. November 2010

Auch wenn die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland schon länger erlaubt ist, haben homosexuelle Ehegatten leider noch lange nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Doch das soll sich nun ändern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat homosexuellen, verheirateten Beamten neue Rechte zugesprochen.

Zum Einen haben auch sie nun Anspruch auf einen Ehegattenzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung. Zum Anderen sollen sie die gleiche Aufwandsentschädigung bei Auslandsaufenthalten bekommen wie heterosexuelle Eheleute. Nur die Frage, ob homosexuelle Beamtenpaare auch krankheitsbedingte Beihilfen erhalten sollen, konnte noch nicht geklärt werden. Über diese Frage soll demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.