Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Chronisch Kranken

Von Alexander Kirschbaum
22. April 2013

In Dänemark können Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres mehr als 120 Fehltage angesammelt haben, innerhalb eines Monats gekündigt werden. Ein dänisches Gericht hat die Rechtmäßigkeit dieser verkürzten Kündigungsfrist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg überprüfen lassen.

Die Luxemburger Richter haben die Rechte von Chronisch Kranken daraufhin gestärkt. Erkrankungen wie Krebs, HIV oder Multipler Sklerose können einer Behinderung gleichgestellt werden, eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen widerspreche aber EU-Recht. Laut der Richter darf Menschen mit Behinderungen nicht verwehrt werden, ihren Beruf auszuüben, daher sei eine verkürzte Kündigungsfrist auch nicht rechtmäßig.

Gegebenenfalls könnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Anpassung der Arbeitszeit verständigen. Beifall erhält das Urteil von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In Deutschland sind chronische Krankheiten bisher noch nicht in den gesetzlichen Diskriminierungsschutz aufgenommen worden.