Extragebühren für Gepäck - Airlines dürfen abkassieren

Von Dörte Rösler
22. September 2014

Handgepäck verursacht keine Arbeit - aufgegebene Gepäckstücke bedeuten für Fluggesellschaften jedoch zusätzlichen Aufwand. Deswegen dürfen sie für Koffer oder Trolleys im Frachtraum auch extra kassieren. Darauf weist der Europäische Gerichtshof (EuGH) hin. Spanische Regelungen, nach denen zumindest das erste Gepäckstück kostenlos sein muss, sind damit hinfällig.

Im verhandelten Fall hatte eine Kundin der Fluglinie Vueling geklagt, weil die Billig-Linie ihr für den Transport von zwei Koffern zwischen La Coruña und Amsterdam 40 Euro auf den Ticketpreis aufgeschlagen hatte. Das zuständige spanische Gericht wollte nun vom EuGH geklärt wissen, ob das nationale Aufschlagsverbot mit europäischem Recht konform geht.

Transparenz bei Zusatzkosten

Das tut es nicht, urteilten die Luxemburger Richter. Fluggesellschaften müssten lediglich Handgepäck kostenlos transportieren, da dieses den Airline-Mitarbeiter keine zusätzliche Arbeit macht. Sobald ein Gepäckstück in den Frachtraum verstaut werden muss, dürfen jedoch Zusatzgebühren kassiert werden.

Voraussetzung: die Fluggesellschaft macht die entsprechenden Kosten bereits bei der Buchung transparent. Ob dies ausreichend geschieht, ist im Einzelfall von nationalen Gerichten zu klären.