Ob eine sofortige Zahlung des Flugpreises nach Buchung korrekt ist, wird nun vor Gericht geklärt

Von Heidi Albrecht
7. Februar 2014

Verbraucherschützer hatten geklagt, dass es nicht rechtens sei, wenn die Fluggesellschaften den vollen Preis für das Flugticket bereits am Tag der Buchung verlangten. Dem Verbraucher würde so das einzige Druckmittel genommen, welches er im Falle einer Verschiebung der Start- oder Ankunftszeiten hätte.

Gericht gibt Flugreisenden recht

Darüber hinaus trägt der Verbraucher auch das mögliche Risiko der Insolvenz, wenn die Fluggesellschaft Konkurs anmelden sollte. Dann ist nicht nur das Ticket ungültig, sondern eben auch das Geld, welches dafür gezahlt wurde.

Das Landesgericht in Hannover und in Frankfurt stimmte der Klage bereits zu.

Abgewiesenes Urteil

In Köln jedoch wurde sie abgewiesen. Hier hieß es, dass es sich nicht um ein untragbares Risiko handle. Die Verbraucherzentrale hat bereits Berufung eingelegt.

Zwei weitere Urteile werden noch in Berlin erwartet. Es bleibt also noch etwas abzuwarten, ob man zukünftig eben nicht mehr den gesamten Ticketpreis bei der Buchung zu zahlen hat.