Fahrender Stalker darf seinen Führerschein behalten - Keine Gefahr für öffentlichen Straßenverkehr

Von Max Staender
16. April 2013

Sofern sich ein im Auto fahrender Stalker im Verkehr nichts zuschaden kommen lässt, darf ihm laut einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen auch nicht der Führerschein entzogen werden.

Im speziellen Fall belästigte ein Mann drei Frauen sowohl am Arbeitsplatz als auch auf der Straße, da er mit seinem Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit hinter den Frauen herfuhr. Nach Ansicht der Richter sei sein Verhalten für die Frauen zwar lästig gewesen, allerdings "nicht mit Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr verbunden".

Nichts desto trotz kann der Mann natürlich für das eigentliche Stalken bestraft werden.