Fahrer muss bei Unfall auf Vorfahrtstraße mithaften

Von Max Staender
24. Januar 2014

Laut einem aktuellen Urteil des Landgericht Saarbrücken haftet ein Autofahrer bei einem Unfall mit, falls dieser auf einer Vorfahrtsstraße nach kurzem Blinken trotzdem weiter geradeaus fährt. Die vorsitzenden Richter hielten dabei 20 Prozent der Schadenssumme für durchaus angemessen.

Im verhandelten Fall behauptete der Kläger und Linksabbieger, dass der Fahrer des nach rechts blinkenden Autos seine Geschwindigkeit drosselte und bereits mit dem Abbiegevorgang begonnen habe. In einem Bruchteil einer Sekunde machte er dann doch noch einen Schlenker und fuhr weiter geradeaus, sodass es zu der Kollision kam.

Obwohl grundsätzlich der Wartepflichtige an einer Vorfahrtstraße bei einem Unfall haftet, schuf in dem verhandelten Fall der Fahrer durch sein Blinken eine spezielle Gefahrenlage, womit nach Ansicht der Richter eine Mithaftung angemessen ist.