Fahrer trägt Mitschuld am Unfall bei nicht aufgestelltem Warndreieck

Von Max Staender
25. November 2013

Wenn ein Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn seinen Wagen stoppt, muss er unverzüglich ein Warndreieck aufstellen. Sollte er dies nicht tun, haftet er bei einem Unfall zur Hälfte mit für den entstandenen Schaden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm hervor, womit deren vorsitzende Richter das Urteil des Landgerichts Münster aufhoben.

Im aktuellen Fall hielt ein Lkw-Fahrer mit seinem Laster an einem Autobahnstück des Berliner Rings, da er sich plötzlich übergeben musste. Obwohl er unverzüglich den Warnblinker einschaltete, hielt er es nicht für notwendig, ein Warndreieck auf die Fahrbahn aufzustellen. Daraufhin streifte ein anderer Lastwagen das stehende Fahrzeuggespann und verursachte einen Schaden in Höhe von knapp 30.000 Euro.

Die Haftpflichtversicherung des auffahrenden Fahrers übernahm lediglich 50 Prozent des Schadens und verweigerte die Zahlung der anderen Hälfte. Nach Ansicht des OLG zurecht, da der haltende Lkw in die Fahrbahn hineinragte und nicht ausreichend gesichert war, sodass von dem Laster eine erhöhte Betriebsgefahr ausging.