Fahrweise muss beim Überholen einer Fahrzeugkolonne angepaasst werden
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne sollte man vorsichtig sein und seine Fahrweise dementsprechend anpassen, da es ansonsten bei einem Unfall teuer werden kann. Im verhandelten Fall hat ein Fahrzeug eine aus drei Autos bestehende Kolonne überholt und ist währenddessen mit einem nach links zur Grundstückseinfahrt einbiegenden PKW zusammengestoßen.
Das Oberlandesgericht Hamm konnte bei der betreffenden Linksabbiegerin jedoch wegen der außergewöhnlichen Umstände kein Verschulden feststellen, weshalb nur die Betriebsgefahr bei ihrem Auto festgestellt wurde und der Kläger dreiviertel seines Schadens selbst tragen musste. Nach Ansicht der vorsitzenden Richter hat er bei einer unklaren Verkehrslage verbotswidrig überholtc und trägt damit ein erhebliches Verschulden an dem Unfall.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mitverschulden-bei-unvorsichtigem-Ueberholen-article11592116.html Abgerufen am 24. Oktober 2013