Fakten zur Mitnahme der Handynummer im Fall eines Wechsels des Tarifs und/oder Providers

Von Frank Sprengel
17. April 2013

Seit Mai 2012 gibt es ein Gesetz, nach dem Handynutzer bei einem Tarifwechsel oder dem Wechsel des Providers ein Anrecht auf ihre bisherige Rufnummer haben. Allerdings kann die Portierung genannte Mitnahme der Handynummer vonseiten des bis dato aktuellen Anbieters mit Kosten von bis zu 30,72 Euro verbunden sein.

Theoretisch könnte zudem der zukünftige Anbieter eine Bearbeitungsgebühr für die Portierung verlangen, was in der Praxis aber selten der Fall ist. Doch auch dann, wenn Gebühren verlangt würden, lohne es sich nach Aussagen einer Mitarbeiterin der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale, den künftigen Provider mit der Portierung zu beauftragen, da so etwaige Komplikationen weitestgehend ausgeschlossen werden könnten.

Ungeachtet dessen sei der aktuelle Anbieter per Gesetz dazu verpflichtet, die Erreichbarkeit des Handynutzers bis zur Freischaltung der Rufnummer beim neuen Provider zu gewährleisten. Ansonsten könnten Kunden Schadensersatz geltend machen, was allerdings für Privatpersonen zumeist ein eher aussichtsloses Unterfangen wäre. Mit einer Klage auf Ersatzzahlungen zu drohen, könne aber dennoch zum erhofften Erfolg führen.

Zudem solle man dem Provider, der seinen Pflichten nicht gerecht wird, per Telefon, Mail, Fax und Einschreiben mit Nachdruck an diese erinnern.