Falschparken - wer von innerhalb der EU einen Strafzettel nachhause bekommt, sollte den überprüfen

Von Cornelia Scherpe
29. September 2010

Einen Strafzettel fürs Falschparken oder ein anderes kleineres Autofahrerdelikt hat beinahe jeder schon einmal bekommen. Lange Zeit kam man mit diesen Sünden ungestraft davon, wenn man sie außerhalb von Deutschland beging. Damals musste man sich nur für Vergehen in Deutschland und dem Nachbarland Österreich verantworten. Durch die aktuelle EU-Regelung ist das anders.

Vermutlich ab Dezember 2010 können dann auch Geldforderungen aus den anderen EU-Ländern in den heimischen Briefkasten kommen. In jeden Fall sollten Sie diese Schreiben dann aber einer genauen Prüfung unterziehen. Erst ab einem Strafbetrag von 70 Euro soll ein ausländischer Strafzettel überhaupt nach Deutschland zugestellt werden. Viele EU-Länder machen die berühmten Blitzerfotos anders als in Deutschland, sodass nur ein Heckfoto entsteht. Bekommt man ein solches zusammen mit der Zahlungsaufforderung muss man nicht bezahlen, solange der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist. Dasselbe gilt auch für Fotos, die Falschparken dokumentieren sollen.