Europäischer Gerichtshof sieht kein Urheberrecht bei Programmiersprachen

Von Max Staender
3. Mai 2012

Die Entwickler von alternativer PC-Software können endlich aufatmen, nachdem der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat, dass sowohl die Funktion von PC-Programmen als auch die Programmiersprachen urheberrechtlich nicht geschützt werden können.

Dies führt laut den Richtern aus Brüssel zu einer Monopolisierung von Ideen, was wiederum der industriellen Entwicklung schaden würde. Nur Quellcodes sowie andere spezielle Codeformen können Entwickler an ihren Programmen schützen lassen.

Aus diesem Grund sind beispielsweise Drittfirmen ab sofort in der Lage, diverse PC-Programme zu erwerben, um sie anschließend für eine aufbauende Alternativsoftware umzurüsten.