Fernreisen: Bei der Urlaubsplanung an Hepatitis A denken

Von Cornelia Scherpe
26. August 2014

Zwar macht es keinen Spaß, vor dem Urlaub an Arzttermine zu denken, doch in manchen Fällen ist das unerlässlich. Gerade wer in der schönsten Zeit des Jahres ins Ausland fliegen möchte, der sollte samt Impfpass einmal zum Hausarzt gehen und den aktuellen Schutz überprüfen lassen.

Gerade bei Flügen in subtropische und tropische Orte ist es beispielsweise sehr wichtig, gegen Hepatitis A geimpft zu sein. Der Virus steckt dort oft in nicht ausreichend zubereiteten Lebensmitteln und kann durch den Verzehr sehr schnell im Inneren des Körpers siedeln.

Sauberkeit der Lebensmittel schwer feststellbar

Sogar in unseren Breiten treten vereinzelt immer wieder Fälle auf. Zuletzt hatte Italien Schlagzeilen gemacht, als Tiefkühlbeeren von dem Virus befallen waren. Damals kam es bei hunderten Menschen zu einer Infektion. Als man den Verursacher fand, warf man dem Unternehmen vor, dass es nicht ausreichend auf Hygiene geachtet hatte.

Gerade im Ausland kann man als Urlauber aber nie überprüfen, ob die Lebensmittel im Hotel, im Restaurant, oder auch auf einem Wochenmarkt sauber sind. Genau deswegen zählt Hepatitis A zu den gefürchteten Reisekrankheiten. Wer allerdings einmal das Pech hatte und ohne Impfschutz im Urlaub von dem Virus betroffen war, der hat für den Rest des Lebens eine natürliche Immunität.

Da eine Hepatitis-Infektion jedoch nicht immer harmlos verläuft, sollte man kein Glücksspiel betreiben und sich vor dem Urlaub besser impfen lassen. Der Hausarzt berät die Patienten hierbei zu den jeweiligen Reisezielen.

Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen

Das Gute an der Impfung: Sie gilt als sehr verträglich und hält im Anschluss zehn Jahre vor. Da der Impfstoff schnell wirkt, kann man sogar bei recht kurzfristiger Planung den Schutz noch schnell erlangen. Eine Impfung reicht am Tage vor der Abreise. Allerdings zählt eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher privat gezahlt werden.