Fernsehsendungen der öffentlich-rechtlichen werden nicht mehr gesponsert
Bisher war es üblich, das Fernsehsendungen von ARD und ZDF, wie etwa der Tatort, von Firmen gesponsert werden. Damit haben die öffentlich-rechtlichen Sender indirekt das Werbeverbot umgangen, das ihnen nach 20 Uhr keine Ausstrahlung von Werbung mehr erlaubt, und pro Jahr rund 60 Millionen Euro verdient.
Im neuen Jahr ist mit dieser Praxis allerdings Schluss, dann tritt die neue Fassung des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft, die die Unterscheidung zwischen Werbung und Sponsoring außer Kraft setzt. Ausnahmen stellen lediglich Großveranstaltungen wie Olympische Spiele oder Partien der Nationalmannschaft dar, die weiterhin von Biermarken gesponsert werden dürfen.
Die ARD befürchtet nun aufgrund des weitgehenden Sponsoringverbots negative Auswirkungen auf die Programmgestaltung, da besonders kleine und mittlere Sportarten darunter leiden würden. Die ausbleibenden Millionen will die ARD durch Einsparungen kompensieren.
Das ZDF zeigte sich von der Neuregelung hingegen unbeeindruckt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/leute/Tatort-ohne-Bier-article9858586.html Abgerufen am 28. Dezember 2012