Finanzämter müssen Einsicht in die Steuerakte erlauben

Von Dörte Rösler
9. Juli 2013

Die Steuerakte war bislang ein Geheimnis, dass das Finanzamt niemandem offenbaren musste. Ein jetzt rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein könnte dies ändern. Denn die Richter betonen darin den Rechtsanspruch, die eigene Steuerakte einsehen zu dürfen.

Ganz so streng, wie die Finanzämter die Akteneinsicht bisher gehandhabt haben, wird es also nicht bleiben. Wer sich für die eigenen Daten interessiert, muss aber trotzdem mit dem Widerstand der Behörde rechnen. So haben einige Bundesländer eigene Informationszugangsgesetze, die den Zugang regeln. Andere Länder wiederum verfügen über keine Gesetze, auf die Bürger sich berufen können. Im Zweifel hilft nur der Klageweg.

Interessant ist die Akteneinsicht speziell bei Erbfällen, Insolvenzen und dem Wechsel des Steuerberaters. Da die Finanzämter die Steuerzahler seit 2010 in sogenannte Risikoklassen einteilen, dürfte der Blick in die Steuerakte aber für jedermann aufschlussreich sein. Abhängig von der Risikoklasse hat man eine laxere oder strengere Kontrolle der Steuererklärung zu erwarten.