Finanzhof: Zweitwohnsitz im Ausland wird nicht steuerlich begünstigt

Von Matthias Bossaller
28. Januar 2011

Eine Zweit- oder Ferienwohnung im Ausland kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Deutschland muss keine Eigenheimzulage für ein Zweitdomizil im EU-Ausland zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof. Er reagierte damit auf die Klage eines Arztes. Der Grieche, der eine Praxis in Deutschland hat, verlangte eine Eigenheimzulage samt Kinderzulage für sein Haus auf Kreta.

Mit der Eigenheimzulage wollte der Gesetzgeber mehr Wohnungen und Häuser in Deutschland schaffen. Eine Steuervergünstigung für einen ausländischen Wohnsitz hätte jedoch die gegenteilige Wirkung, begründete der Bundesfinanzhof.

Das Finanzgericht hatte dem Arzt zunächst Recht gegeben und sich dabei auf ein Urteil des EU-Gerichtshofes gestützt. Darin ging es aber um Grenzpendler. Deshalb habe dieses Urteil laut Bundesfinanzhof keine Relevanz für den Fall des griechischen Arztes.