Fitness ist wichtig, aber zu welchem Preis?
Gesunde Lebensführung ist ein Thema, dass immer wieder durch die Medien geistert. Immer mehr Erkrankungen durch mangelhafte Ernährung, Bewegungsmangel und Leistungsdruck verunsichern die Menschen und führen zu gravierenden Änderungen der Lebensgewohnheiten. Nicht selten ist dies an eine Anmeldung im Fitness-Center gekoppelt. Schnell ist der Vertrag abgeschlossen und die Mitgliedschaft besiegelt.
Nach einem neuen Urteil des BGH soll es Mitgliedern im Fitness-Center nun möglich sein, aus wichtigen Gründen aus dem Vertrag entlassen zu werden. Die Unfähigkeit, das Training im Fitness-Center zu absolvieren, ist ein solcher Grund. Ein Attest des behandelnden Arztes über die Unfähigkeit ist durchaus ausreichend. Das Mitglied muss dem Fitness-Center gegenüber aber nicht die Krankheit selbst benennen.
Weitere Gründe zur außerordentlichen Kündigung können gravierende Änderungen im Angebot des Fitness-Centers sein, wenn z.B. die Trainingszeiten extrem gekürzt werden oder die Anzahl der Trainingsmaschinen zu arg schrumpft. Ein Umzug des Mitgliedes ist auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund, allerdings nur, wenn der Anfahrtsweg unzumutbar lang ist.
Wenn allerdings nur die Trainingslust vergeht, bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen. Dann bleibt dem Mitglied nichts anderes übrig, als die Dauer der Kündigungsfrist zu überstehen und weiter in die Tasche zu greifen. Die Anmeldung sollte im Voraus gut überlegt sein und Passagen im Vertrag, die kleingedruckt leicht übersehen werden, sollten auf jeden Fall gründlich studiert werden, damit es kein böses Erwachen gibt.