Fixierungsmaßnahmen von Demenzkranken in Pflegeheimen gelten künftig als Freiheitsberaubung

Von Marion Selzer
30. Juli 2012

Bislang wurden demenzkranke Menschen in Pflegeheimen oft mit Gittern und Gurten fixiert und daran gehindert das Bett oder den Rollstuhl zu verlassen. Solche Maßnahmen, die bislang aus Sicherheitsgründen angewandt wurden, gelten jetzt als Freiheitsberaubung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Aufgrund von Schätzungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, werden ungefähr 40 Prozent aller Pflegeheimbewohner entgegen ihres Willens fixiert. In Zukunft bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung, um Demenzkranke mit Gittern und Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Der Bundesgerichtshof entschied auch, dass hierzu die Zustimmung der betreuenden Person allein nicht ausreiche.