Flipflops am Steuer: Verbot für private Autofahrer

Von Nicole Freialdenhoven
26. August 2013

Bei sommerlicher Hitze tragen viele Menschen bequeme offene Flipflops, in denen ihre Füße viel Frischluft bekommen. So mancher setzt sich jedoch mit schlechtem Gewissen in Flipflops hinter das Steuer seines Autos - gibt es da nicht ein Gesetz, dass das Fahren mit Flipflops verbietet? Tatsächlich handelt es sich dabei um eines der großen Autofahrer-Irrtümer der Gegenwart: Das gesetzliche Verbot gilt nur für Berufsfahrer: Dieser Gruppe ist "fest umschließendes Schuhwerk" vorgeschrieben. Privatfahrer dürfen dagegen in Flipflops - oder gar barfuß - Auto fahren.

Sollte es jedoch zum einem Unfall kommen, kann es durchaus sein, dass der Flipflops-tragende Autofahrer ein Bußgeld bekommt oder haftbar gemacht wird. So schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Autofahrer "für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich ist" - und dazu gehört auch sinnvolles Schuhwerk. Beim Fahren in Flipflops kann der Fuß leicht vom Pedal abrutschen und dadurch nicht rechtzeitig oder kräftig genug gebremst werden. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, urteilt der Richter hier im Zweifelfalle gegen den Flipflop-Träger.

Sinnvoll ist es daher, in den Sommermonaten ein Paar feste Schuhe als Ersatz im Auto zu haben oder gleich in festen Schuhen das Haus zu verlassen und die Flipflops erst nach dem Erreichen des Zielortes anzuziehen.