Flugangst ist Grund für Reiserücktritt
Die Reiserücktrittversicherung muss für Fluggäste, die unter Flugangst leiden und plötzlich vor dem gebuchten Flug wegen auftretender Angstattacken den Flug nicht antreten, bezahlen.
Eine Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht ergab: Der Flughafenarzt riet einem Fluggast, der kurz vor dem Abflug Angstschweiß und Zittern bekam, den Flug nicht anzutreten.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Versicherung bezahlen muss, wenn nach ärztlichem Rat ein Fluggast die Reise abbricht. Sollte einer aber die Reise nach dem Abflug abbrechen, so handelt es sich nicht um einen "Rücktritt".