Reiserücktrittsversicherung gilt auch bei Problemen in der Schwangerschaft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. August 2012

Normalerweise ist Schwangerschaft keine Krankheit, doch wenn es dabei zu plötzlichen Komplikationen kommt, so muss bei einem Rücktritt einer gebuchten Reise die abgeschlossene Versicherung die Kosten für eine Stornierung tragen, auch wenn die Schwangerschaft schon bei der Buchung der Reise bestand.

Bei einem Fall hatte eine Familie mit einem Kind und die Frau war erneut schwanger eine Reise nach Griechenland für 2.500 Euro gebucht. Bis kurz vor dem Antritt der Reise verlief die Schwangerschaft auch problemlos, doch dann setzten plötzlich zu früh die Wehen ein, so dass die Reise storniert werden musste.

Der behandelnde Arzt hatte der Frau auch aus medizinischer Sicht von der Reise abgeraten und stellte ein dementsprechendes Attest aus, so dass die Versicherung die Kosten für die Stornierung der Reise auch bezahlen musste.