Fluggästen steht Schadensersatz zu

Von Marion Selzer
20. August 2012

Kommt es bei Flügen zu Verspätungen oder zu Ausfällen, haben die Fluggäste ein Recht auf Schadensersatz.

Aufgrund einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2005 haben Fluggäste ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen. Das ist den meisten Fluggästen scheinbar nicht bekannt. Das Fluggastrechteportal Fairplane hat sich zur Aufgabe gemacht, Fluggäste darüber zu informieren und bei Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Denn viele Fluggesellschaften vertrösten die Fluggäste nur, wenn diese einen Ausgleich einfordern wollen. Laut Fairplane seien mindestens zwei Prozent der Fluggäste berechtigt einen Ausgleich zu erhalten.

Auf der Homepage von Fairplane erfolgt im ersten Schritt eine automatisierte Prüfung der Sachlage. Liegt ein Ausgleichsanspruch vor, wird der Fall an einen Rechtsanwalt weitergeleitet.